Praxis für Essentielle Psychotherapie und Traumatherapie - Annette Döhner - Konditionen

Unser gemeinsamer Raum

In meiner Praxis finden Sie einen Raum, in dem wir in gegenseitiger Wertschätzung frei von Bewertungen und einengenden Konzepten gemeinsam arbeiten können.

Selbstverständlich unterliege ich der Schweigepflicht.

Informationsgespräch

Ein ausführliches Telefongespräch vor unserem ersten Termin ist für Sie kostenlos. Wir besprechen Ihr Anliegen und ich erläutere Ihnen ein mögliches Vorgehen.

Erstgespräch

Bei unserem ersten Treffen lernen wir uns kennen. Sie erzählen von sich, teilen mir Ihre Anliegen mit und was Sie gerne erreichen möchten. Wir bekommen beide ein Gefühl dafür, ob wir zueinander passen, ich die richtige Begleitung für Sie sein kann und Sie sich wohlfühlen.

Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entschieden haben, sprechen wir über den zeitlichen Abstand der Einzelsitzungen und Fragen, die Sie vielleicht zur Bezahlung haben.

Das Honorar für eine Stunde Therapie oder Coaching beträgt 90,00 €.

Die Kosten für einen Meditationskurs teilen sich alle Teilnehmenden. Schauen Sie nach aktuellen Kursen auf meiner Website oder sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie eine Einzelbegleitung wünschen.

Soziales Honorar

Wenn Sie an einer Begleitung interessiert sind und das Gefühl haben, es wird zu teuer, sprechen Sie mich bitte an. Wir finden eine Lösung.

Ich biete meine Leistungen ausschließlich für Selbstzahler an.
Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich. Damit bleibt ein Maximum an Diskretion gegenüber Arbeitgeber und Krankenkasse gewahrt.

Möglichkeiten der Kostenübernahme

Private Kranken- und Zusatzversicherungen übernehmen eventuell ganz oder teilweise eine Heilpraktiker Behandlung. Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrer Versicherung.

Es gibt die Möglichkeiten eines Zuschusses über den Weißen Ring oder den Fonds sexueller Missbrauch

Es gibt Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften, die in manchen Fällen die Kosten übernehmen.

Die Kosten eines beruflichen Coachings können i.d.R. als Werbungs- oder Weiterbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden.